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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Into Africa Bildhauer-Workshops


1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer /-innen an den
Into Africa Bildhauer-Workshops und deren Veranstalter, Into Africa – Fritz Meyer, Wernsbach 16, 91166 Georgensgmünd, im Folgenden Into Africa genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.


2. Anmeldung / Teilnahmebestätigung
Die Anmeldung zu unseren
Bildhauer-Workshops kann online  oder schriftlich per Brief, Fax oder Email  oder mündlich und telefonisch  unter Anerkennung der im Folgenden genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind.

Die Anmeldung wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers rechtsverbindlich. Sollte die Veranstaltung terminlich oder örtlich verschoben werden müssen, erfolgt eine rechtzeitig Benachrichtigung.


3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung
  veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich inkl.. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Vertragspartner erhält eine Rechnung über die Kursgebühr von Into Africa übermittelt. Der Preis errechnet sich aus den aktuellen, veröffentlichten Teilnahmegebühren  und dem Materialverbrauch. Dieser wird am letzten Kurstag, spätestens nach Rechnungsstellung, zur Zahlung fällig und ist ohne Abzüge zu begleichen.


4. Leistungen
In der Gebühr inbegriffen sind die bereitstellung eines Arbeitsplatzes, die Anleitung durch professionelle Bildhauer aus Zimbabwe, die Werkzeugbenutzung, Pausengetränke und Kaffee und Kuchen während der gemeinsamen Pause.

In der Gebühr nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und die Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.


5. Kursdauer
Die
Workshops  werden im veröffentlichten Zeitraum an den Tagen Dienstag bis Sonntag durchgeführt. Täglicher Kursbeginn ist 9.00 Uhr, Kursende 17.00 Uhr. Gegen Mittag findet eine kleine gemeinsame Pause statt. Jeder Teilnehmer kann die Anzahl seiner Kurstage individuell wählen.


6. Durchführung, Arbeitsplatz und Werkzeug
Die Into Africa
Bildhauer-Workshops orientieren sich an der Art und Weise, der Arbeit der Bildhauer in Zimbabwe. Arbeitsplatz, Anleitung, Werkzeugausstattung etc. sind dementsprechend beschaffen.

Jedem Teilnehmer wird ein individueller Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Um eine angemessene Anleitung sicher zu stellen ist der Anzahl der Teilnehmer auf 7 Personen pro anleitenden Bildhauer beschränkt.

Die Bildhauer-Workshops werden wenn möglich immer im Freien durchgeführt, es stehen Schirme zur Verfügung, bei sehr schlechtem Wetter kann auch in der Werkstatt gearbeitet werden, allerdings sind diese Arbeitsplätze raum- und lichttechnisch etwas eingeschränkt.

Alle Werkzeuge sind pfleglich zu behandeln. Der eigene Arbeitsplatz ist 10 Minuten vor Kursende aufzuräumen und zu säubern. Alle benutzten Werkzeuge und Gerätschaften sind wieder auf zu räumen. Es werden keine elektrischen oder pneumatischen Werkzeuge eingesetzt.


7. Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung
Der Teilnehmer kann bis Beginn des
Workshops  jederzeit durch Erklärung gegenüber Into Africa vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären.

Tritt ein Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt ein Teilnehmer nicht zum Workshop  an, kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Es gelten folgende Stornopauschalen:

Nach Bestätigung bis zum 15. Tag vor Workshop-Beginn: 40% der Workshop-Gebühren
Vom 14. Tag bis zum 1. Tag vor Workshop-Beginn: 60% der Workshop-Gebühren
Bei Nichterscheinen/Nichtantritt ohne vorherige Rücktrittserklärung: 80% der Workshop-Gebühren

Dies gilt auch für mitangemeldete dritte Personen, die aufgrund des Nichterscheinens des Hauptteilnehmers oder aus anderen Gründen ebenfalls nicht zum Kurs erscheinen. Dies gilt auch im umgekehrten Falle, sollte ein mitangemeldeter Teilnehmer erkranken und erscheint daraufhin auch der Hauptteilnehmer nicht. Die entsprechenden Stornogebühren fallen hier ebenfalls an.

Es bleibt dem Teilnehmer überlassen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder der Stornoregelung ausgewiesen.


8. Rücktritt des Veranstalters – Stornierung
Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des
Bildhauers  oder aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Workshops. In all diesen Fällen wird der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag erstattet. Haben bereits Workshop-Einheiten stattgefunden, so werden die Entgelte anteilig zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten, Arbeitsausfall etc.) bei Änderungen oder Absage eines Workshops  bestehen nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ebenfalls nicht gehaftet.

Muss die Veranstaltung kurzfristig von einem anderen Bildhauer  geleitet werden, so ist dies weder ein Grund zum Rücktritt der Teilnahme, noch zur Preisminderung.

Into Africa behält sich das Recht vor, einzelne Veranstaltungsteile in zumutbarem Umfang auch ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse der Teilnehmer anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht berührt wird.

Im Fall einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung eines Workshops  können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.


9. Ausschluss/Abbruch
Teilnehmer können aus dem
Workshop  ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (Ein wichtiger Grund ist z.B. die nachhaltige Störung der Veranstaltung). In einem solchen Fall oder bei Verlassen der Veranstaltung aus eigenem Entschluss des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.


10. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für interne Zwecke von
Into Africa gespeichert und sind nicht zur Übermittlung an Dritte bestimmt. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie hierzu ausdrücklich Ihr Einverständnis.


11. Haftung
Die
Bildhauer-Workshops werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Arbeit an den Steinen kann gefährlich sein und erfordert stets vollständige Aufmerksamkeit.

Der Teilnehmer hat Schutzkleidung zu tragen, ins besonders festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe!), Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutzmaske.

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Verletzungen, Verluste, Folgeschäden etc. übernimmt Into Africa keine Haftung. Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer. Into Africa haftet nicht bei Unfällen, Verlusten oder Beschädigungen vor, während oder nach der Veranstaltung. Für erteilten Rat und die Verwertung von erworbenen Kenntnissen übernimmt Into Africa keine Haftung.

Die Aufsichtspflicht für Minderjährige kann nicht übernommen werden. Veranstalter, Kursleiter  und Organisatoren übernehmen keinerlei Haftung. Diese werden durch Anerkennung dieser AGB’s durch den Teilnehmer und ggf. durch die mitangemeldeten Teilnehmer ausdrücklich von jeglicher Haftung freigestellt.


12. Nebenabreden
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


13. Sonstiges
Diese AGB ersetzen alle bisherigen. Die etwaige Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.


14. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort an dem sie erbracht werden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwabach.


Hier können Sie die Workshop AGBs downloaden

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